A A A
 
Bürgerbüro der Gemeinde Röderaue
Unser Bürgerbüro ist der zentrale Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung.
Mit einer Vielzahl von Dienstleistungen, Informationen und fachlichen Aufgaben sind wir für Sie da und erfüllen Ihre Wünsche.

Wenden Sie sich vertrauensvoll mit allen ihren Fragen an uns. Unsere Stichwortsuche führt Sie direkt zu dem jeweiligen Ansprechpartner.
Überzeugen Sie sich selbst von unserer Leistungsfähigkeit. Über Anregungen für ein erweitertes Dienstleistungsangebot freuen wir uns sehr.
Häufig gestellte Fragen



Öffnungszeiten

08:30 - 18:00 Uhr Montag:

08:30 - 18:00 Uhr Dienstag:

08:30 - 18:00 Uhr Mittwoch:

08:30 - 18:00 Uhr Donnerstag:

08:30 - 18:00 Uhr Freitag:





Ansprechpartner Meldeamt

Frau Hink
Ausweise - Beglaubigungen - Führungszeugnis - Lohnsteuerkarte - Meldeamt - Meldebescheinigung - Pässe - Reisepass - ePass
035263/66829
035263/66830
E-Mail Adresse





Formulare
keine Einträge vorhanden..




Häufig gestellte Fragen
Ist Ihr Personalausweis bzw. Reisepass noch gültig? Hätten Sie daran gedacht?
Schauen Sie sich doch bitte mal genauer Ihren Bundespersonalausweis bzw. Reisepass an. Da eine Vielzahl von Personalausweisen ausgegeben wurden, werden diese ihre Gültigkeit verlieren. Man sollte rechtzeitig prüfen, ob ein neues Personaldokument bei der zuständigen Meldebehörde beantragt werden muss. Neue Personaldokumente können in der Gemeinde Röderaue, Bürgerbüro, Radener Str. 2, beantragt werden.

Für die Beantragung von PA bzw. RP sind folgende Unterlagen erforderlich:

- 1 biometrisches Foto

- bei Erstbeantragung Vorlage der Geburtsurkunde

- alter PA bzw. RP

- persönliches Erscheinen im Bürgerbüro

 

Nähere Informationen erhalten sie auf der Hompage der Gemeinde Röderaue.

 

Wichtig: Stellen wir fest, dass der Personalausweis über ¼ Jahr in der Gültigkeit überschritten ist, so ist dies eine Ordnungswidrigkeit und wird geahndet. Sollten Sie jedoch im Besitz eines gültigen Dokumentes (Reisepasses) sein, entfällt die Ordnungsgebühr.

 

Sollten Sie Anfragen zur Beantragung von Personaldokumenten haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder persönlich an das Bürgerbüro Röderaue.



Muss ich bei Antragstellung eines Personalausweise oder Reisepasses persönlich erscheinen?
Ja, da eine Unterschrift erforderlich ist


Personalausweisgebühren ab 01.11.2010

Gebührentabelle nach der Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) und nach dem Achten Sächsischen Kostenverzeichnis

Amtshandlung Gebühr
Personalausweis  
ab 24 Jahren 28,80 EUR
bis 24 Jahren 22,80 EUR
   
Beantragung außerhalb der behördlichen Dienstzeit +13,00 EUR
Beantragungbei unzuständiger Behörde
+13,00 EUR
Änderung der Anschrift gebührenfrei
Änderung der PIN bei Aushändigung des Personalausweises gebührenfrei
Nachträgliche Änderung der PIN 6,00 EUR
Nachträgliche Änderung der PIN außerhalb der behördlichen Dienstzeit
oder bei unzuständiger Behörde
19,00 EUR
Ausschalten der eID-Fkt. bei Aushändigung gebührenfrei
Nachträgliches Einschalten der eID-Fkt. 6,00 EUR
Nachträgliches Ausschalten der eID-Fkt. gebührenfrei
Nachträgliches Einschalten der eID-Fkt. außerhalb der behördlichen Dienstzeit
oder bei unzuständiger Behörde
19,00 EUR
Sperrung der eID-Fkt. gebührenfrei
Entsperrung der eID-Fkt. 6,00 EUR
   
Vorläufiger Personalausweis 10,00 EUR
Gleichzeitige Beantragung eines Vorläufigen Personalausweises
und eines Personalausweises
38,80 EUR
32,80 EUR (bis 24 Jahre)

Befreiungen für Minderjährige
Die erstmalige Einschaltung der eID-Funktion nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist gebührenfrei.

Weitere Informationen: www.personalausweisportal.de


Wann ist eine Abmeldung erforderlich?
Eine Abmeldung ist erforderlich bei: - Umzug ins Ausland - von der Nebenwohnung zur Hauptwohnung - Umzug ohne gesetzlichen Wohnsitz


Was ändert sich bei der elektronischen Lohnsteuerkarte?
Ab dem Jahr 2010 wird keine Lohnsteuerkarte mehr versandt. Sie soll ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden. Ihre Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit.
Die darauf enthaltenen Eintragungen (z.B. Freibeträge) werden ohne weiteren Antrag auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde gelegt.
Benötigen Sie während des Jahres 2010 eine Lohnsteuerkarte, wird diese noch von der Gemeinde ausgestellt.


Welche Gebühren fallen bei Beglaubigungen von Dokumenten an?
Bei Beglaubigungen von Dokumenten werden Gebühren in Höhe von 5,00 EUR pro Siegel erhoben.


Welche Kosten fallen für Ausstellung von Lohnsteuerkarten an?
Die erstmalige Ausstellung einer Lohnsteuerkarte ist gebührenfrei. Für die Austellung einer Ersatzlohnsteuerkarte werden Gebühren in Höhe von 5,00 EUR erhoben.


Welche Kosten fallen für die Ausstellung von Dokumenten an?
Reisepass - ePass
Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
-> 37,50 EUR

Personen, die das 24. Lebensjahr  vollendet haben
-> 59 EUR

Express
Personen, die das 24. Lebensjahr  nicht vollendet haben
-> 69,50 EUR

Personen, die das 24. Lebensjahr  vollendet haben
-> 91,00 EUR

Kinderreisepass
-> 13,00 EUR Verlängerung -> 6,00 EUR

Führungszeugnis
-> 13,00 EUR

Meldebescheinigung
-> 6,10 EUR

Gewerbezentralregister - Antrag auf Auskunft
-> 13,00 EUR


Welche Unterlagen werden bei Beantragung von Dokumenten benötigt?
Personalausweis
  • alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
  • Lichtbild (biometrisches Passbild)

Reispass
  • ePass - alter Reisepass, Kinderreisepass
  • Kinderausweis, Personalausweis oder Geburtsurkunde
  • Lichtbild (biometrisches Passbild)

Führungszeugnis
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben zum Verwendungszweck
  • bei Vorlage bei einer Behörde wird die genaue Anschrift der Behörde benötigt


Widerspruchsrecht des Bürgers zur Veröffentlichung seiner Daten
Nach § 33 Abs. 2 des Sächsischen Meldegesetzes darf die Meldebehörde Namen, Doktorgrad, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen und an Presse, Rundfunk oder andere Medien zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln.
Altersjubilare sind Einwohner, die den 70. oder einen späteren Geburtstag begehen. Ehejubilare sind Einwohner, die die Goldene Hochzeit oder ein späteres Ehejubiläum begehen. Der Betroffene kann der Auskunftserteilung, der Veröffentlichung oder der Übermittlung seiner Daten laut § 33 Abs. 4 des Sächsischen Meldegesetzes widersprechen. Auf das Widerspruchsrecht hat die Meldebehörde mindestens einmal jährlich durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.
Der Widerspruch ist beim Meldeamt der Gemeindeverwaltung Röderaue, Radener Str. 2, 01609 Röderaue, einzulegen.





Bereiche
» Bürgerbüro

» Meldeamt

» Ordnungsamt