Fragen und Antworten nach Themen
Hier eine Übersicht aller Fragen und den dazugehörigen Antworten. Die Ansicht ist nach Themen sortiert. Es kann durchaus vorkommen, dass Fragen / Antworten doppelt erscheinen. Sollten Sie keine Antwort finden, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter jederzeit telefonisch oder per e-mail zur Verfügung. Für persönliche Gespräche nutzen Sie bitte unsere Sprechzeiten.zur Verwaltung


Bauamt
Bodenrichtwerte
Ich möchte Auskunft über Bodenrichtwerte erhalten, wo kann ich mich hinwenden?
In der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Röderaue - Wülknitz kann der Katalog mit den aktuellen Bodenrichtwerten eingesehen werden.
In der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Röderaue - Wülknitz kann der Katalog mit den aktuellen Bodenrichtwerten eingesehen werden.
Flurstücke
Ich möchte Auskünfte über Flurstücke erhalten, wo kann ich mich hinwenden?
Dazu können Sie sich an die Bauverwaltung der Verwaltungsgemeindschaft Röderaue - Wülknitz wenden oder telefonisch unter der Rufnummer 66824 nachfragen. Lagepläne im Maßstab 1:2000 und 1:5000 können in der Gemeinde Röderaue während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Grundbuchauszüge erhalten Sie beim Amtsgericht Riesa, Grundbuchamt, Lauchhammer Str. 10, 01591 Riesa zu folgenden Öffnungszeiten:
Für Bauanträge sind amtliche Lagepläne erforderlich, welche nicht älter als 1 Jahr sein dürfen. Diese erhalten Sie beim LRA Meißen, Kreisvermessungsamt, Außenstelle Großenhain, Remonteplatz 7 zu folgenden Geschäftszeiten:
Dazu können Sie sich an die Bauverwaltung der Verwaltungsgemeindschaft Röderaue - Wülknitz wenden oder telefonisch unter der Rufnummer 66824 nachfragen. Lagepläne im Maßstab 1:2000 und 1:5000 können in der Gemeinde Röderaue während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Grundbuchauszüge erhalten Sie beim Amtsgericht Riesa, Grundbuchamt, Lauchhammer Str. 10, 01591 Riesa zu folgenden Öffnungszeiten:
| Mo,Mi,Do |
09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 -15.30 Uhr |
| Die | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr |
| Fr. |
09.00 - 12.00 Uhr |
Für Bauanträge sind amtliche Lagepläne erforderlich, welche nicht älter als 1 Jahr sein dürfen. Diese erhalten Sie beim LRA Meißen, Kreisvermessungsamt, Außenstelle Großenhain, Remonteplatz 7 zu folgenden Geschäftszeiten:
| Montag: | 09.00 Uhr - 15.30 Uhr |
| Dienstag: | 09.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| Mittwoch: | 09.00 Uhr - 15.30 Uhr |
| Donnerstag: |
09.00 Uhr - 15.30 Uhr |
| Freitag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Grundstücke der Gemeinde Röderaue
Ich möchte bauen und suche ein Grundstück?
Bauwillige haben in der Gemeinde Röderaue die Möglichkeit zwischen dem Wohngebiet Großenhainer-/ Brunnenstraße im OT Raden, dem Wohngebiet Frauenhainer Straße im OT Pulsen oder dem Wohngebiet "Am Sportplatz-Ost" im OT Koselitz zu wählen.
Für diese Baugebiete liegen genehmigte Bebauungspläne vor. Die Grundstücke sind sofort bebaubar.
Haben Sie noch weitere Fragen, dann vereinbaren Sie einen Termin bei Frau Haase, Tel. 66825.
Bauwillige haben in der Gemeinde Röderaue die Möglichkeit zwischen dem Wohngebiet Großenhainer-/ Brunnenstraße im OT Raden, dem Wohngebiet Frauenhainer Straße im OT Pulsen oder dem Wohngebiet "Am Sportplatz-Ost" im OT Koselitz zu wählen.
Für diese Baugebiete liegen genehmigte Bebauungspläne vor. Die Grundstücke sind sofort bebaubar.
Haben Sie noch weitere Fragen, dann vereinbaren Sie einen Termin bei Frau Haase, Tel. 66825.
Mieten einer Wohnung
Ich suche eine Wohnung, wo erhalte ich Auskunft?
In der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Röderaue - Wülknitz oder unter der Tel.-Nr. 66825 können Sie bei Frau Haase Auskunft erhalten, ob gemeindeeigene Wohnungen zur Verfügung stehen.
Derzeit sind alle Wohnungen belegt.
In der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Röderaue - Wülknitz oder unter der Tel.-Nr. 66825 können Sie bei Frau Haase Auskunft erhalten, ob gemeindeeigene Wohnungen zur Verfügung stehen.
Derzeit sind alle Wohnungen belegt.
Abriß eines Gebäudes
Ich möchte ein Gebäude abbrechen, was ist zu tun?
Dazu können Sie sich in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Röderaue - Wülknitz informieren oder telefonisch unter der Rufnummer 66824 nachfragen.
Im § 61 - Sächsische Bauordnung 28.5.04 ist angeführt, für welche Vorhaben keine Abbruchgenehmigung erforderlich ist.
Dazu können Sie sich in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Röderaue - Wülknitz informieren oder telefonisch unter der Rufnummer 66824 nachfragen.
Im § 61 - Sächsische Bauordnung 28.5.04 ist angeführt, für welche Vorhaben keine Abbruchgenehmigung erforderlich ist.
Bauen auf eigenem Grundstück
Ich möchte auf meinem Grundstück bauen, was ist genehmigungspflichtig und was ist genehmigungsfrei?
Dazu können Sie sich zu den Öffnungszeiten in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Röderaue - Wülknitz informieren oder telefonisch unter der Rufnummer 66824 nachfragen.
Die Sächsische Bauordnung vom 28. Mai 2004 kann im Bauamt eingesehen werden.
Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben sind Bauanträge erforderlich.
Die Anträge sind an das Landratsamt Meißen, Kreisbauamt in 3-facher Ausfertigung einzureichen. Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Röderaue - Wülknitz.
Dazu können Sie sich zu den Öffnungszeiten in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Röderaue - Wülknitz informieren oder telefonisch unter der Rufnummer 66824 nachfragen.
Die Sächsische Bauordnung vom 28. Mai 2004 kann im Bauamt eingesehen werden.
Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben sind Bauanträge erforderlich.
Die Anträge sind an das Landratsamt Meißen, Kreisbauamt in 3-facher Ausfertigung einzureichen. Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Röderaue - Wülknitz.
Bebaute Grundstücke
Ich suche ein bebautes Grundstück in der Gemeinde Röderaue bzw. der Gemeinde Wülknitz
Sie können sich in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Röderaue - Wülknitz erfragen, ob Grundstücke zum Verkauf gemeldet sind.
Sie können sich in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Röderaue - Wülknitz erfragen, ob Grundstücke zum Verkauf gemeldet sind.
Bebauungspläne/Flächennutzungsplan
Ich möchte Einsicht nehmen in Bebauungspläne oder in den Flächennutzungsplan der Gemeinde Röderaue bzw. Gemeinde Wülknitz
In die Bebauungspläne und in den Flächennutzungsplan der Gemeinde Röderaue bzw. Gemeinde Wülknitz können während der Dienstzeiten in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Röderaue - Wülknitz Einsicht genommen werden.
In die Bebauungspläne und in den Flächennutzungsplan der Gemeinde Röderaue bzw. Gemeinde Wülknitz können während der Dienstzeiten in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Röderaue - Wülknitz Einsicht genommen werden.

Bürgerbüro
Leistungspalette des Bürgerbüros
Das Bürgerbüro hält eine umfangreiche Leistungspalette für Sie bereit:
Antragsausgabe und - annahme:
Antragsausgabe und - annahme:
- Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiuung
- Wohngeld und Lastenzuschuss
- Anträge der Nutzung öffentlicher Räume und Flächen (z.B. Feuerwehrräume, Insel, Säle)
- Ausgabe von "Gelben Säcken"
- Verkauf von Restmüllsäcken "Rote Säcke"
- Annahme, Weiterleitung und Erledigung
- Hilfe beim Ausfüllen von Formularen
- Beratung über zuständige Fachämter
- Verkauf von Fahrplänen
- Bargeldlose Bezahlung wird angeboten
- alle Gebühreneinzahlungen sind möglich
- An- und Abmeldung
- Beratung bei sozialen Problemen und Informationen über Hilfsangebote
- Vermittlung von Kontakten zu spezialisierten Beratungsstellen
- Schwerbehindertenausweise: Anträge, Ausgabe, Verlängerung
- Broschüren, Faltblätter
- Auskünfte
- Verkauf von Souvenirs
- Kultur, Sport, Vereine, Seniorenveranstaltung
- Ausgabe von benachrichtigten Postsendungen (z.B. Pakete, Einschreiben)
Gewerbeangelegenheiten
- An-, Ab- Ummeldung von Gewerbetreibenden
- Anträge und Erteilung von Gestattungen eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
- Anträge und Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
- Anträge und Erteilung einer Marktfestsetzung
Ich möchte an einer Seniorenveranstaltung der Gemeinde Röderaue teilnehmen.
Dazu können Sie sich telefonisch unter der Telefonnummer 035263/34850 anmelden. Für bestimmte Veranstaltungen liegt im Bürgerbüro eine Teilnehmerliste aus.

Meldeamt
Welche Gebühren fallen bei Beglaubigungen von Dokumenten an?
Bei Beglaubigungen von Dokumenten werden Gebühren in Höhe von 5,00 EUR pro Siegel erhoben.
Welche Kosten fallen für Ausstellung von Lohnsteuerkarten an?
Die erstmalige Ausstellung einer Lohnsteuerkarte ist gebührenfrei. Für die Austellung einer Ersatzlohnsteuerkarte werden Gebühren in Höhe von 5,00 EUR erhoben.
Welche Kosten fallen für die Ausstellung von Dokumenten an?
Reisepass - ePass
Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
-> 37,50 EUR
Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben
-> 59 EUR
Express
Personen, die das 24. Lebensjahr nicht vollendet haben
-> 69,50 EUR
Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben
-> 91,00 EUR
Kinderreisepass
-> 13,00 EUR Verlängerung -> 6,00 EUR
Führungszeugnis
-> 13,00 EUR
Meldebescheinigung
-> 6,10 EUR
Gewerbezentralregister - Antrag auf Auskunft
-> 13,00 EUR
Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
-> 37,50 EUR
Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben
-> 59 EUR
Express
Personen, die das 24. Lebensjahr nicht vollendet haben
-> 69,50 EUR
Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben
-> 91,00 EUR
Kinderreisepass
-> 13,00 EUR Verlängerung -> 6,00 EUR
Führungszeugnis
-> 13,00 EUR
Meldebescheinigung
-> 6,10 EUR
Gewerbezentralregister - Antrag auf Auskunft
-> 13,00 EUR
Welche Unterlagen werden bei Beantragung von Dokumenten benötigt?
Personalausweis
Reispass
Führungszeugnis
- alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
- Lichtbild (biometrisches Passbild)
Reispass
- ePass - alter Reisepass, Kinderreisepass
- Kinderausweis, Personalausweis oder Geburtsurkunde
- Lichtbild (biometrisches Passbild)
Führungszeugnis
- Personalausweis oder Reisepass
- Angaben zum Verwendungszweck
- bei Vorlage bei einer Behörde wird die genaue Anschrift der Behörde benötigt
Widerspruchsrecht des Bürgers zur Veröffentlichung seiner Daten
Nach § 33 Abs. 2 des Sächsischen Meldegesetzes darf die Meldebehörde Namen, Doktorgrad, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen und an Presse, Rundfunk oder andere Medien zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln.
Altersjubilare sind Einwohner, die den 70. oder einen späteren Geburtstag begehen. Ehejubilare sind Einwohner, die die Goldene Hochzeit oder ein späteres Ehejubiläum begehen. Der Betroffene kann der Auskunftserteilung, der Veröffentlichung oder der Übermittlung seiner Daten laut § 33 Abs. 4 des Sächsischen Meldegesetzes widersprechen. Auf das Widerspruchsrecht hat die Meldebehörde mindestens einmal jährlich durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.
Der Widerspruch ist beim Meldeamt der Gemeindeverwaltung Röderaue, Radener Str. 2, 01609 Röderaue, einzulegen.
Altersjubilare sind Einwohner, die den 70. oder einen späteren Geburtstag begehen. Ehejubilare sind Einwohner, die die Goldene Hochzeit oder ein späteres Ehejubiläum begehen. Der Betroffene kann der Auskunftserteilung, der Veröffentlichung oder der Übermittlung seiner Daten laut § 33 Abs. 4 des Sächsischen Meldegesetzes widersprechen. Auf das Widerspruchsrecht hat die Meldebehörde mindestens einmal jährlich durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.
Der Widerspruch ist beim Meldeamt der Gemeindeverwaltung Röderaue, Radener Str. 2, 01609 Röderaue, einzulegen.
Ist Ihr Personalausweis bzw. Reisepass noch gültig? Hätten Sie daran gedacht?
Schauen Sie sich doch bitte mal genauer Ihren Bundespersonalausweis bzw. Reisepass an. Da eine Vielzahl von Personalausweisen ausgegeben wurden, werden diese ihre Gültigkeit verlieren. Man sollte rechtzeitig prüfen, ob ein neues Personaldokument bei der zuständigen Meldebehörde beantragt werden muss. Neue Personaldokumente können in der Gemeinde Röderaue, Bürgerbüro, Radener Str. 2, beantragt werden.
Für die Beantragung von PA bzw. RP sind folgende Unterlagen erforderlich:
- 1 biometrisches Foto
- bei Erstbeantragung Vorlage der Geburtsurkunde
- alter PA bzw. RP
- persönliches Erscheinen im Bürgerbüro
Nähere Informationen erhalten sie auf der Hompage der Gemeinde Röderaue.
Wichtig: Stellen wir fest, dass der Personalausweis über ¼ Jahr in der Gültigkeit überschritten ist, so ist dies eine Ordnungswidrigkeit und wird geahndet. Sollten Sie jedoch im Besitz eines gültigen Dokumentes (Reisepasses) sein, entfällt die Ordnungsgebühr.
Sollten Sie Anfragen zur Beantragung von Personaldokumenten haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder persönlich an das Bürgerbüro Röderaue.
Muss ich bei Antragstellung eines Personalausweise oder Reisepasses persönlich erscheinen?
Ja, da eine Unterschrift erforderlich ist
Personalausweisgebühren ab 01.11.2010
Gebührentabelle nach der Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) und nach dem Achten Sächsischen Kostenverzeichnis
Befreiungen für Minderjährige
Die erstmalige Einschaltung der eID-Funktion nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist gebührenfrei.
Weitere Informationen: www.personalausweisportal.de
Gebührentabelle nach der Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) und nach dem Achten Sächsischen Kostenverzeichnis
| Amtshandlung | Gebühr |
| Personalausweis | |
| ab 24 Jahren | 28,80 EUR |
| bis 24 Jahren | 22,80 EUR |
| Beantragung außerhalb der behördlichen Dienstzeit | +13,00 EUR |
| Beantragungbei unzuständiger Behörde |
+13,00 EUR |
| Änderung der Anschrift | gebührenfrei |
| Änderung der PIN bei Aushändigung des Personalausweises | gebührenfrei |
| Nachträgliche Änderung der PIN | 6,00 EUR |
| Nachträgliche Änderung der PIN außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder bei unzuständiger Behörde |
19,00 EUR |
| Ausschalten der eID-Fkt. bei Aushändigung | gebührenfrei |
| Nachträgliches Einschalten der eID-Fkt. | 6,00 EUR |
| Nachträgliches Ausschalten der eID-Fkt. | gebührenfrei |
| Nachträgliches Einschalten der eID-Fkt. außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder bei unzuständiger Behörde |
19,00 EUR |
| Sperrung der eID-Fkt. | gebührenfrei |
| Entsperrung der eID-Fkt. | 6,00 EUR |
| Vorläufiger Personalausweis | 10,00 EUR |
| Gleichzeitige Beantragung eines Vorläufigen Personalausweises und eines Personalausweises |
38,80 EUR 32,80 EUR (bis 24 Jahre) |
Befreiungen für Minderjährige
Die erstmalige Einschaltung der eID-Funktion nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist gebührenfrei.
Weitere Informationen: www.personalausweisportal.de
Wann ist eine Abmeldung erforderlich?
Eine Abmeldung ist erforderlich bei:
- Umzug ins Ausland
- von der Nebenwohnung zur Hauptwohnung
- Umzug ohne gesetzlichen Wohnsitz
Was ändert sich bei der elektronischen Lohnsteuerkarte?
Ab dem Jahr 2010 wird keine Lohnsteuerkarte mehr versandt. Sie soll ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden. Ihre Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit.
Die darauf enthaltenen Eintragungen (z.B. Freibeträge) werden ohne weiteren Antrag auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde gelegt.
Benötigen Sie während des Jahres 2010 eine Lohnsteuerkarte, wird diese noch von der Gemeinde ausgestellt.
Die darauf enthaltenen Eintragungen (z.B. Freibeträge) werden ohne weiteren Antrag auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde gelegt.
Benötigen Sie während des Jahres 2010 eine Lohnsteuerkarte, wird diese noch von der Gemeinde ausgestellt.

Ordnungsamt
Leistungsangebot des Ordnungsamt
Brandschutz:
Brandschutz:
- Ausstellung von Lagerfeuergenehmigungen
- Ausstellung von Kleinfeuerwerkgenehmigungen
- Anträge auf Baumfällgenehmigung
- Anträge auf Straßensondernutzung / Plakatierung
- Genehmigungen für Veranstaltungen nach BImSchg/Lärm
- Annahme und Ausgabe von Fundsachen
- Ausstellen von Bescheinigungen für die Versicherung

Sekretariat
Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Röderaue bzw. Gemeinde Wülknitz
Vereine und Bürger haben die Möglichkeit, Informationen- die von allgemeinem Interesse sind - auf der Homepage der Gemeinden zu veröffentlichen.
Dazu melden Sie sich bitte im Sekretariat bzw. telefonisch Tel-Nr. 66812 oder per E-Mail:info@roederaue.de
Dazu melden Sie sich bitte im Sekretariat bzw. telefonisch Tel-Nr. 66812 oder per E-Mail:info@roederaue.de
Ich möchte ein Problem mit dem Bürgermeister oder der Hauptamtsleiterin klären
Dazu können Sie einen Termin nach Ihren Wünschen vereinbaren unter Angabe der Sachlage, damit sich der Bürgermeister oder die Hauptamtsleiterin auf Ihren Termin vorbereiten kann.
Ich möchte in eine Satzung der Gemeinde Röderaue bzw. Wülknitz Einsicht nehmen
Hier haben Sie die Möglichkeit im Sekretariat, Telefonnummer 035263/66812, der Gemeindeverwaltung Röderaue, Radener Straße 2 Einsicht zu nehmen oder es wird Ihnen eine Kopie zugesandt.




