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FAQ (1)
Abriß eines Gebäudes
Ich möchte ein Gebäude abbrechen, was ist zu tun?
Dazu können Sie sich in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Röderaue - Wülknitz informieren oder telefonisch unter der Rufnummer 66824 nachfragen.
Im § 61 - Sächsische Bauordnung 28.5.04 ist angeführt, für welche Vorhaben keine Abbruchgenehmigung erforderlich ist.
Dazu können Sie sich in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Röderaue - Wülknitz informieren oder telefonisch unter der Rufnummer 66824 nachfragen.
Im § 61 - Sächsische Bauordnung 28.5.04 ist angeführt, für welche Vorhaben keine Abbruchgenehmigung erforderlich ist.



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Ich möchte ein Gebäude abbrechen, was ist zu tun?
Dazu können Sie sich in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Röderaue - Wülknitz informieren oder telefonisch unter der Rufnummer 66824 nachfragen.
Im § 61 - Sächsische Bauordnung 28.5.04 ist angeführt, für welche Vorhaben keine Abbruchgenehmigung erforderlich ist.
Dazu können Sie sich in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Röderaue - Wülknitz informieren oder telefonisch unter der Rufnummer 66824 nachfragen.
Im § 61 - Sächsische Bauordnung 28.5.04 ist angeführt, für welche Vorhaben keine Abbruchgenehmigung erforderlich ist.







