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FAQ (1)
Abriß eines Gebäudes
Ich möchte ein Gebäude abbrechen, was ist zu tun?

Dazu können Sie sich in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Röderaue - Wülknitz informieren oder telefonisch unter der Rufnummer 66824 nachfragen.
Im § 61 - Sächsische Bauordnung 28.5.04 ist angeführt, für welche Vorhaben keine Abbruchgenehmigung erforderlich ist.
Abrissarbeiten - Gebäude










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Gewerbe
Gebäudeservicepartner Mirko Reinhar.. Großenhainer Str. 14, Raden
035 263 33 206
Bauservice - Innenausbau - Reparaturarbeiten






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Ich möchte ein Gebäude abbrechen, was ist zu tun?

Dazu können Sie sich in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Röderaue - Wülknitz informieren oder telefonisch unter der Rufnummer 66824 nachfragen.
Im § 61 - Sächsische Bauordnung 28.5.04 ist angeführt, für welche Vorhaben keine Abbruchgenehmigung erforderlich ist.
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