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FAQ
Welche Gebühren fallen bei Beglaubigungen von Dokumenten an?
Bei Beglaubigungen von Dokumenten werden Gebühren in Höhe von 5,00 EUR pro Siegel erhoben.
Beglaubigungen - Bürgerbüro - Dokumente


Personalausweisgebühren ab 01.11.2010

Gebührentabelle nach der Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) und nach dem Achten Sächsischen Kostenverzeichnis

Amtshandlung Gebühr
Personalausweis  
ab 24 Jahren 28,80 EUR
bis 24 Jahren 22,80 EUR
   
Beantragung außerhalb der behördlichen Dienstzeit +13,00 EUR
Beantragungbei unzuständiger Behörde
+13,00 EUR
Änderung der Anschrift gebührenfrei
Änderung der PIN bei Aushändigung des Personalausweises gebührenfrei
Nachträgliche Änderung der PIN 6,00 EUR
Nachträgliche Änderung der PIN außerhalb der behördlichen Dienstzeit
oder bei unzuständiger Behörde
19,00 EUR
Ausschalten der eID-Fkt. bei Aushändigung gebührenfrei
Nachträgliches Einschalten der eID-Fkt. 6,00 EUR
Nachträgliches Ausschalten der eID-Fkt. gebührenfrei
Nachträgliches Einschalten der eID-Fkt. außerhalb der behördlichen Dienstzeit
oder bei unzuständiger Behörde
19,00 EUR
Sperrung der eID-Fkt. gebührenfrei
Entsperrung der eID-Fkt. 6,00 EUR
   
Vorläufiger Personalausweis 10,00 EUR
Gleichzeitige Beantragung eines Vorläufigen Personalausweises
und eines Personalausweises
38,80 EUR
32,80 EUR (bis 24 Jahre)

Befreiungen für Minderjährige
Die erstmalige Einschaltung der eID-Funktion nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist gebührenfrei.

Weitere Informationen: www.personalausweisportal.de
Meldeamt - Personalausweis - Pässe






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Satzung