Aktuelles (1)
FAQ (3)
Widerspruchsrecht des Bürgers zur Veröffentlichung seiner Daten
Nach § 33 Abs. 2 des Sächsischen Meldegesetzes darf die Meldebehörde Namen, Doktorgrad, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen und an Presse, Rundfunk oder andere Medien zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln.
Altersjubilare sind Einwohner, die den 70. oder einen späteren Geburtstag begehen. Ehejubilare sind Einwohner, die die Goldene Hochzeit oder ein späteres Ehejubiläum begehen. Der Betroffene kann der Auskunftserteilung, der Veröffentlichung oder der Übermittlung seiner Daten laut § 33 Abs. 4 des Sächsischen Meldegesetzes widersprechen. Auf das Widerspruchsrecht hat die Meldebehörde mindestens einmal jährlich durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.
Der Widerspruch ist beim Meldeamt der Gemeindeverwaltung Röderaue, Radener Str. 2, 01609 Röderaue, einzulegen.
Altersjubilare sind Einwohner, die den 70. oder einen späteren Geburtstag begehen. Ehejubilare sind Einwohner, die die Goldene Hochzeit oder ein späteres Ehejubiläum begehen. Der Betroffene kann der Auskunftserteilung, der Veröffentlichung oder der Übermittlung seiner Daten laut § 33 Abs. 4 des Sächsischen Meldegesetzes widersprechen. Auf das Widerspruchsrecht hat die Meldebehörde mindestens einmal jährlich durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.
Der Widerspruch ist beim Meldeamt der Gemeindeverwaltung Röderaue, Radener Str. 2, 01609 Röderaue, einzulegen.
Personalausweisgebühren ab 01.11.2010
Gebührentabelle nach der Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) und nach dem Achten Sächsischen Kostenverzeichnis
Befreiungen für Minderjährige
Die erstmalige Einschaltung der eID-Funktion nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist gebührenfrei.
Weitere Informationen: www.personalausweisportal.de
Gebührentabelle nach der Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) und nach dem Achten Sächsischen Kostenverzeichnis
| Amtshandlung | Gebühr |
| Personalausweis | |
| ab 24 Jahren | 28,80 EUR |
| bis 24 Jahren | 22,80 EUR |
| Beantragung außerhalb der behördlichen Dienstzeit | +13,00 EUR |
| Beantragungbei unzuständiger Behörde |
+13,00 EUR |
| Änderung der Anschrift | gebührenfrei |
| Änderung der PIN bei Aushändigung des Personalausweises | gebührenfrei |
| Nachträgliche Änderung der PIN | 6,00 EUR |
| Nachträgliche Änderung der PIN außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder bei unzuständiger Behörde |
19,00 EUR |
| Ausschalten der eID-Fkt. bei Aushändigung | gebührenfrei |
| Nachträgliches Einschalten der eID-Fkt. | 6,00 EUR |
| Nachträgliches Ausschalten der eID-Fkt. | gebührenfrei |
| Nachträgliches Einschalten der eID-Fkt. außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder bei unzuständiger Behörde |
19,00 EUR |
| Sperrung der eID-Fkt. | gebührenfrei |
| Entsperrung der eID-Fkt. | 6,00 EUR |
| Vorläufiger Personalausweis | 10,00 EUR |
| Gleichzeitige Beantragung eines Vorläufigen Personalausweises und eines Personalausweises |
38,80 EUR 32,80 EUR (bis 24 Jahre) |
Befreiungen für Minderjährige
Die erstmalige Einschaltung der eID-Funktion nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist gebührenfrei.
Weitere Informationen: www.personalausweisportal.de
Wann ist eine Abmeldung erforderlich?
Eine Abmeldung ist erforderlich bei:
- Umzug ins Ausland
- von der Nebenwohnung zur Hauptwohnung
- Umzug ohne gesetzlichen Wohnsitz

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