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Personalausweisgebühren ab 01.11.2010
Gebührentabelle nach der Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) und nach dem Achten Sächsischen Kostenverzeichnis
Befreiungen für Minderjährige
Die erstmalige Einschaltung der eID-Funktion nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist gebührenfrei.
Weitere Informationen: www.personalausweisportal.de
Gebührentabelle nach der Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) und nach dem Achten Sächsischen Kostenverzeichnis
| Amtshandlung | Gebühr |
| Personalausweis | |
| ab 24 Jahren | 28,80 EUR |
| bis 24 Jahren | 22,80 EUR |
| Beantragung außerhalb der behördlichen Dienstzeit | +13,00 EUR |
| Beantragungbei unzuständiger Behörde |
+13,00 EUR |
| Änderung der Anschrift | gebührenfrei |
| Änderung der PIN bei Aushändigung des Personalausweises | gebührenfrei |
| Nachträgliche Änderung der PIN | 6,00 EUR |
| Nachträgliche Änderung der PIN außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder bei unzuständiger Behörde |
19,00 EUR |
| Ausschalten der eID-Fkt. bei Aushändigung | gebührenfrei |
| Nachträgliches Einschalten der eID-Fkt. | 6,00 EUR |
| Nachträgliches Ausschalten der eID-Fkt. | gebührenfrei |
| Nachträgliches Einschalten der eID-Fkt. außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder bei unzuständiger Behörde |
19,00 EUR |
| Sperrung der eID-Fkt. | gebührenfrei |
| Entsperrung der eID-Fkt. | 6,00 EUR |
| Vorläufiger Personalausweis | 10,00 EUR |
| Gleichzeitige Beantragung eines Vorläufigen Personalausweises und eines Personalausweises |
38,80 EUR 32,80 EUR (bis 24 Jahre) |
Befreiungen für Minderjährige
Die erstmalige Einschaltung der eID-Funktion nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist gebührenfrei.
Weitere Informationen: www.personalausweisportal.de

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