Bürgerbüro der Gemeinde Röderaue
Unser Bürgerbüro ist der zentrale Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung.
Mit einer Vielzahl von Dienstleistungen, Informationen und fachlichen Aufgaben sind wir für Sie da und erfüllen Ihre Wünsche.

Wenden Sie sich vertrauensvoll mit allen ihren Fragen an uns. Unsere Stichwortsuche führt Sie direkt zu dem jeweiligen Ansprechpartner.
Überzeugen Sie sich selbst von unserer Leistungsfähigkeit. Über Anregungen für ein erweitertes Dienstleistungsangebot freuen wir uns sehr.

 




Häufig gestellte Fragen



Öffnungszeiten

08:30 - 12:00 Uhr Montag:

08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Dienstag:

geschlossen Mittwoch:

08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag:

08:30 - 12:00 Uhr Freitag:





Ansprechpartner Bürgerbüro

Frau Damm
Elternbeiträge - Kindereinrichtungen
035263/66831
035263/66830
E-Mail Adresse





Formulare
Anzeige eines vorübergehenden Gast..
Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes Viele Vereine und Einrichtungen nutzen die Sommerzeit um öffentliche Veranstaltungen durchzuführen. Essen und Trinken gehört selbstverständlich bei diesen Veranstaltungen dazu. Das Sächsische Gaststättengesetz regelt den Ausschank von Getränken und den Verkauf von Speisen bei diesen Veranstaltungen wie folgt: Auszug aus SächsGastG: „(2) 1 Wer aus besonderem Anlass nur vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat dies der Gemeinde rechtzeitig, mindestens jedoch zwei Wochen vor Betriebsbeginn, unter Angabe seines Namens, Vornamens, seiner Anschrift, des Ortes und der Zeit des Betriebsbeginns sowie des besonderen Anlasses anzuzeigen. 2 Absatz 1 Satz 2 und 4 gilt entsprechend. 3 Ein besonderer Anlass im Sinne von Satz 1 liegt vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt. 4 Nicht anzeigepflichtig nach Satz 1 ist, wer für das anzuzeigende Gaststättengewerbe eine Reisegewerbekarte besitzt.“ Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Anzeigefrist zwei Wochen beträgt und bitten diese einzuhalten. Es besteht nur noch eine Anzeigepflicht. Besitzer einer Reisegewerbekarte für einen Imbiss oder ähnliches, sowie Inhaber einer Erlaubnis für ein stehendes Gaststättengewerbe müssen die vorübergehende Veranstaltung nicht anzeigen. Das Formular für die Anzeige des vorübergehenden Gaststättengewerbes finden sie auf der Internetseite der Gemeinde Röderaue. Gern können sie das Formular auch persönlich im Bürgerbüro abholen. Die Anzeige des vorübergehenden Gaststättengewerbes wird durch die Verwaltung an die Behörden der Bauaufsicht, Lebensmittelüberwachung, Immissionsschutz, Gesundheitsschutz, Jugendschutz, Finanzbehörde und Zollverwaltung übermittelt. Diese Übermittlung befreit den Anzeigenden nicht von der Verpflichtung gegebenenfalls noch weitergehende Genehmigungen zu beantragen. Ordnungsamt Gemeinde Röderaue
Formular vorübergehendes Gaststättengewerbe 2 Abs. 2 SächsGastG.pdf (26 KB)


Gewerbeabmeldung

Gewerbeabmeldung


Gewerbeanmeldung

Gewerbeanmeldung


Gewerbeummeldung

Gewerbeummeldung





Häufig gestellte Fragen
Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes
Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes


Viele Vereine und Einrichtungen nutzen die Sommerzeit um öffentliche Veranstaltungen durchzuführen. Essen und Trinken gehört selbstverständlich bei diesen Veranstaltungen dazu.

Das Sächsische Gaststättengesetz regelt den Ausschank von Getränken und den Verkauf von Speisen bei diesen Veranstaltungen wie folgt:

Auszug aus SächsGastG:
„(2) 1 Wer aus besonderem Anlass nur vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat dies der Gemeinde rechtzeitig, mindestens jedoch zwei Wochen vor Betriebsbeginn, unter Angabe seines Namens, Vornamens, seiner Anschrift, des Ortes und der Zeit des Betriebsbeginns sowie des besonderen Anlasses anzuzeigen. 2 Absatz 1 Satz 2 und 4 gilt entsprechend. 3 Ein besonderer Anlass im Sinne von Satz 1 liegt vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt. 4 Nicht anzeigepflichtig nach Satz 1 ist, wer für das anzuzeigende Gaststättengewerbe eine Reisegewerbekarte besitzt."

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Anzeigefrist zwei Wochen beträgt und bitten diese einzuhalten.
Es besteht nur noch eine Anzeigepflicht.
Besitzer einer Reisegewerbekarte für einen Imbiss oder ähnliches, sowie Inhaber einer Erlaubnis für ein stehendes Gaststättengewerbe müssen die vorübergehende Veranstaltung nicht anzeigen.

Das Formular für die Anzeige des vorübergehenden Gaststättengewerbes finden Sie unter: www.roederaue/formular.

Gern können Sie das Formular auch persönlich im Bürgerbüro abholen.

Die Anzeige des vorübergehenden Gaststättengewerbes wird durch die Verwaltung an die Behörden der Bauaufsicht, Lebensmittelüberwachung, Immissionsschutz, Gesundheitsschutz, Jugendschutz, Finanzbehörde und Zollverwaltung übermittelt.
Diese Übermittlung befreit den Anzeigenden nicht von der Verpflichtung gegebenenfalls noch weitergehende Genehmigungen zu beantragen.

 

Ordnungsamt
Gemeinde Röderaue



Gewerbeangelegenheiten
  • An-, Ab- Ummeldung von Gewerbetreibenden
  • Anträge und Erteilung von Gestattungen eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
  • Anträge  und Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
  • Anträge und Erteilung einer Marktfestsetzung


Ich möchte an einer Seniorenveranstaltung der Gemeinde Röderaue teilnehmen.
Dazu können Sie sich telefonisch unter der Telefonnummer 035263/34850 anmelden. Für bestimmte Veranstaltungen liegt im Bürgerbüro eine Teilnehmerliste aus.


Leistungspalette des Bürgerbüros
Das Bürgerbüro hält eine umfangreiche Leistungspalette für Sie bereit:

Antragsausgabe und - annahme:
  • Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiuung
  • Wohngeld und Lastenzuschuss
  • Anträge der Nutzung öffentlicher Räume und Flächen (z.B. Feuerwehrräume, Insel, Säle)
Abfallbeseitigung:
  • Ausgabe von "Gelben Säcken"
  • Verkauf von Restmüllsäcken "Rote Säcke"
Beschwerden:
  • Annahme, Weiterleitung und Erledigung
Bürgerberatung und - information:
  • Hilfe beim Ausfüllen von Formularen
  • Beratung über zuständige Fachämter
Gebührenzahlung:
  • Bargeldlose Bezahlung wird angeboten
  • alle Gebühreneinzahlungen sind möglich
Hunde:
  • An- und Abmeldung
Sozialberatung:
  • Beratung bei sozialen Problemen und Informationen über Hilfsangebote
  • Vermittlung von Kontakten zu spezialisierten Beratungsstellen
Schwerbehindertenangelegenheiten:
  • Schwerbehindertenausweise: Anträge, Ausgabe, Verlängerung
Tourist-Information:
  • Broschüren, Faltblätter
  • Auskünfte
  • Verkauf von Souvenirs
Veranstaltungshinweise:
  • Kultur, Sport, Vereine, Seniorenveranstaltung





Bereiche
» Bürgerbüro

» Meldeamt

» Ordnungsamt