Bürgerbüro der Gemeinde Röderaue
Unser Bürgerbüro ist der zentrale Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung.Mit einer Vielzahl von Dienstleistungen, Informationen und fachlichen Aufgaben sind wir für Sie da und erfüllen Ihre Wünsche.
Wenden Sie sich vertrauensvoll mit allen ihren Fragen an uns. Unsere Stichwortsuche führt Sie direkt zu dem jeweiligen Ansprechpartner.
Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung Röderaue vom 16.12.2020 bis 10.01.2021!
Werte Bürgerinnen und Bürger,
Aufgrund der aktuellen Corona Situation bleibt die Gemeindeverwaltung Röderaue vom 15.12.2020 bis zum 10.01.2021 für den Besucherverkehr geschlossen!
Anfragen richten Sie bitte schriftlich oder per E-Mail: info@roederaue.de bzw. telefonisch unter 035263/6680 an die Gemeindeverwaltung.
In dringenden Notfällen können Sie folgende Nummer anrufen:
0172/3508620
Kerstin Herklotz
Amtsleiterin
Häufig gestellte Fragen


Öffnungszeiten
08:30 - 12:00 Uhr Montag:
08:30 - 18:00 Uhr Dienstag:
geschlossen Mittwoch:
08:30 - 18:00 Uhr Donnerstag:
08:30 - 12:00 Uhr Freitag:


Ansprechpartner Meldeamt
Formulare

Häufig gestellte Fragen
Für die Beantragung von PA bzw. RP sind folgende Unterlagen erforderlich:
- 1 biometrisches Foto
- bei Erstbeantragung Vorlage der Geburtsurkunde
- alter PA bzw. RP
- persönliches Erscheinen im Bürgerbüro
Nähere Informationen erhalten sie auf der Hompage der Gemeinde Röderaue.
Wichtig: Stellen wir fest, dass der Personalausweis über ¼ Jahr in der Gültigkeit überschritten ist, so ist dies eine Ordnungswidrigkeit und wird geahndet. Sollten Sie jedoch im Besitz eines gültigen Dokumentes (Reisepasses) sein, entfällt die Ordnungsgebühr.
Sollten Sie Anfragen zur Beantragung von Personaldokumenten haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder persönlich an das Bürgerbüro Röderaue.
Gebührentabelle nach der Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) und nach dem Achten Sächsischen Kostenverzeichnis
Amtshandlung | Gebühr |
Personalausweis | |
ab 24 Jahren | 28,80 EUR |
bis 24 Jahren | 22,80 EUR |
Beantragung außerhalb der behördlichen Dienstzeit | +13,00 EUR |
Beantragungbei unzuständiger Behörde |
+13,00 EUR |
Änderung der Anschrift | gebührenfrei |
Änderung der PIN bei Aushändigung des Personalausweises | gebührenfrei |
Nachträgliche Änderung der PIN | 6,00 EUR |
Nachträgliche Änderung der PIN außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder bei unzuständiger Behörde |
19,00 EUR |
Ausschalten der eID-Fkt. bei Aushändigung | gebührenfrei |
Nachträgliches Einschalten der eID-Fkt. | 6,00 EUR |
Nachträgliches Ausschalten der eID-Fkt. | gebührenfrei |
Nachträgliches Einschalten der eID-Fkt. außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder bei unzuständiger Behörde |
19,00 EUR |
Sperrung der eID-Fkt. | gebührenfrei |
Entsperrung der eID-Fkt. | 6,00 EUR |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 EUR |
Gleichzeitige Beantragung eines Vorläufigen Personalausweises und eines Personalausweises |
38,80 EUR 32,80 EUR (bis 24 Jahre) |
Befreiungen für Minderjährige
Die erstmalige Einschaltung der eID-Funktion nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist gebührenfrei.
Weitere Informationen: www.personalausweisportal.de
Anfragen zu Lohnsteuerkarten nur noch über das Finanzamt Meißen.
Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
-> 37,50 EUR
Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben
-> 59,50 EUR
Express
Personen, die das 24. Lebensjahr nicht vollendet haben
-> 69,50 EUR
Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben
-> 91,50 EUR
Kinderreisepass
-> 13,00 EUR Verlängerung -> 6,00 EUR
Führungszeugnis
-> 13,00 EUR
Meldebescheinigung
-> 7,10 EUR
Gewerbezentralregister - Antrag auf Auskunft
-> 13,00 EUR
- alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
- Lichtbild (biometrisches Passbild)
Reispass
- ePass - alter Reisepass, Kinderreisepass
- Kinderausweis, Personalausweis oder Geburtsurkunde
- Lichtbild (biometrisches Passbild)
Führungszeugnis
- Personalausweis oder Reisepass
- Angaben zum Verwendungszweck
- bei Vorlage bei einer Behörde wird die genaue Anschrift der Behörde benötigt
Altersjubilare sind Einwohner, die den 70. oder einen späteren Geburtstag begehen. Ehejubilare sind Einwohner, die die Goldene Hochzeit oder ein späteres Ehejubiläum begehen. Der Betroffene kann der Auskunftserteilung, der Veröffentlichung oder der Übermittlung seiner Daten laut § 33 Abs. 4 des Sächsischen Meldegesetzes widersprechen. Auf das Widerspruchsrecht hat die Meldebehörde mindestens einmal jährlich durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.
Der Widerspruch ist beim Meldeamt der Gemeindeverwaltung Röderaue, Radener Str. 2, 01609 Röderaue, einzulegen.



