Illegales abbrennen von Kleinfeuerwerken
In letzter Zeit häuft sich das illegale Abbrennen von Kleinfeuerwerken. Ob zu Geburtstagen oder anderen Ereignissen oder wie zum letzten Wochenende zum Schulanfang wo die Serie der Feuerwerke nicht abriss. Die Gemeinde Röderaue musste feststellen, dass keines dieser Feuerwerke genehmigt war und deshalb Illegal ist. Zum abbrennen von Feuerwerken, auch Gartenfeuerwerken bedarf es der Genehmigung der zuständigen Behörde. Das abbrennen während Vogelbrutzeiten oder der Aufzucht von Wildtieren ist nicht erlaubt. Deshalb hier der Hinweis: Illegal abgebrannte Feuerwerke stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit Geldbußen bis 500 € geahndet. Die Gebühren für das abbrennen von Feuerwerken sind in einer Gebührenordnung geregelt und nicht willkürliche Entscheidung der Gemeindeverwaltung.