Verbot der Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern
Wir informieren sie, auf Grund der Information des Landratsamtes Meißen, darüber, dass es verboten ist aus öffentlichen Gewässern eine Wasserentnahme zur Beregnung und zum gießen durchzuführen. Genaueres können sie unter folgenden Link finden. https://www.kreis-meissen.org/pressemitteilung_20220520_wasserentnahmeverbot.htm