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Aktuelles in der Gemeinde Röderaue
Bürgerbüro - Gemeinde - Information


Bürgerbüro der Gemeinde Röderaue
Ansprechpartner - Bürgerbüro - Gemeinde - Gemeindeverwaltung






FAQ (1)
Welche Gebühren fallen bei Beglaubigungen von Dokumenten an?
Bei Beglaubigungen von Dokumenten werden Gebühren in Höhe von 10,00 EUR pro Siegel erhoben.
Beglaubigungen - Bürgerbüro - Dokumente










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Aktuelles


FAQ
Leistungspalette des Bürgerbüros
Das Bürgerbüro hält eine umfangreiche Leistungspalette für Sie bereit:

Antragsausgabe und - annahme:
  • Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiuung
  • Wohngeld und Lastenzuschuss
  • Anträge der Nutzung öffentlicher Räume und Flächen (z.B. Feuerwehrräume, Insel, Säle)
Abfallbeseitigung:
  • Ausgabe von "Gelben Säcken"
  • Verkauf von Restmüllsäcken "Rote Säcke"
Beschwerden:
  • Annahme, Weiterleitung und Erledigung
Bürgerberatung und - information:
  • Hilfe beim Ausfüllen von Formularen
  • Beratung über zuständige Fachämter
Gebührenzahlung:
  • Bargeldlose Bezahlung wird angeboten
  • alle Gebühreneinzahlungen sind möglich
Hunde:
  • An- und Abmeldung
Sozialberatung:
  • Beratung bei sozialen Problemen und Informationen über Hilfsangebote
  • Vermittlung von Kontakten zu spezialisierten Beratungsstellen
Schwerbehindertenangelegenheiten:
  • Schwerbehindertenausweise: Anträge, Ausgabe, Verlängerung
Tourist-Information:
  • Broschüren, Faltblätter
  • Auskünfte
  • Verkauf von Souvenirs
Veranstaltungshinweise:
  • Kultur, Sport, Vereine, Seniorenveranstaltung
Auskünfte - Beratungsstellen - Broschüren - Fahrpläne - Faltblätter - Feuerwehrräume - Hund - Hundehaltung - Insel - Kultur - Lastenzuschuss - Post - Postsendungen - Rundfunk- und Fernsehbefreiungsanträge - Schwerbehindertenangelegenheiten - Schwerbehindertenausweis - Seniorenveranstaltungen - Souvenirs - Sozialberatung - Sport - Säle - Veranstaltungshinweise - Vereine - Wohngeld






Formular
Anzeige eines vorübergehenden Gast..
Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes Viele Vereine und Einrichtungen nutzen die Sommerzeit um öffentliche Veranstaltungen durchzuführen. Essen und Trinken gehört selbstverständlich bei diesen Veranstaltungen dazu. Das Sächsische Gaststättengesetz regelt den Ausschank von Getränken und den Verkauf von Speisen bei diesen Veranstaltungen wie folgt: Auszug aus SächsGastG: „(2) 1 Wer aus besonderem Anlass nur vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat dies der Gemeinde rechtzeitig, mindestens jedoch zwei Wochen vor Betriebsbeginn, unter Angabe seines Namens, Vornamens, seiner Anschrift, des Ortes und der Zeit des Betriebsbeginns sowie des besonderen Anlasses anzuzeigen. 2 Absatz 1 Satz 2 und 4 gilt entsprechend. 3 Ein besonderer Anlass im Sinne von Satz 1 liegt vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt. 4 Nicht anzeigepflichtig nach Satz 1 ist, wer für das anzuzeigende Gaststättengewerbe eine Reisegewerbekarte besitzt.“ Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Anzeigefrist zwei Wochen beträgt und bitten diese einzuhalten. Es besteht nur noch eine Anzeigepflicht. Besitzer einer Reisegewerbekarte für einen Imbiss oder ähnliches, sowie Inhaber einer Erlaubnis für ein stehendes Gaststättengewerbe müssen die vorübergehende Veranstaltung nicht anzeigen. Das Formular für die Anzeige des vorübergehenden Gaststättengewerbes finden sie auf der Internetseite der Gemeinde Röderaue. Gern können sie das Formular auch persönlich im Bürgerbüro abholen. Die Anzeige des vorübergehenden Gaststättengewerbes wird durch die Verwaltung an die Behörden der Bauaufsicht, Lebensmittelüberwachung, Immissionsschutz, Gesundheitsschutz, Jugendschutz, Finanzbehörde und Zollverwaltung übermittelt. Diese Übermittlung befreit den Anzeigenden nicht von der Verpflichtung gegebenenfalls noch weitergehende Genehmigungen zu beantragen. Ordnungsamt Gemeinde Röderaue
Formular vorübergehendes Gaststättengewerbe 2 Abs. 2 SächsGastG.pdf (26 KB)






Programm / Script






Mitarbeiter

Frau Herklotz
Hauptamts- und Bauamtsleiterin, Koordinierung der Verwaltungsaufgaben, Haushaltsüberwachung und Koordinierung, Leitung für Bürgerbüro, Bauverwaltung und Kämmerei
Hauptamtsleiter - Verwaltung - Verwaltungsgemeinschaft
035263/66812
035263/66815
E-Mail Adresse