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Gewerbe (3)
UG Landgenuss mbHWülknitzer Str. 41, Koselitz
035263/459922
Cateringservice - Gaststätte - Gaststätten


UG Landgenuss mbHMoselbruchweg 11, Frauenhain
035263/46856
Cateringservice - Gaststätten






Aktuelles (4)


Veranstaltung (4)

01.01.2015Seniorentanz 2015
Gaststätte - Gemeinde Roederaue - Koselitz - Rollmopsschänke - Seniorentanz


19.04.2015Start in den Minigolf Frühling
Eröffnung - Gaststätten - Gemeinde Roederaue - Minigolf - Waldhäusl



03.02.2015Kulinarischer Jahreskalender 2015 ..
Fisch - Fleisch - Gaststätte - Genuss - Getränke - Koselitz - Kulinarischer Jahreskanlender - Speisen


02.01.2019Mittagskarte
Essen - Gaststätten - Landgasthof - Martinsgans - MARTINSTAG - Raden






FAQ (4)
Leistungsangebot des Ordnungsamt


Brandschutz:
  • Ausstellung von Lagerfeuergenehmigungen
  • Ausstellung von Kleinfeuerwerkgenehmigungen
Ordnung und Sicherheit:
  • Anträge auf Baumfällgenehmigung
  • Anträge auf Straßensondernutzung / Plakatierung
  • Genehmigungen für Veranstaltungen nach BImSchg/Lärm
Fundbüro:
  • Annahme und Ausgabe von Fundsachen
  • Ausstellen von Bescheinigungen für die Versicherung
Gewerbe:
  • Anzeige eines vorübergehenden Geststättengewerbes
Viele Vereine und Einrichtungen nutzen die Sommerzeit um öffentliche Veranstaltungen durchzuführen. Essen und Trinken gehört selbstverständlich bei diesen Veranstaltungen dazu.

Das Sächsische Gaststättengesetz regelt den Ausschank von Getränken und den Verkauf von Speisen bei diesen Veranstaltungen wie folgt:

Auszug aus SächsGastG:
„(2) 1 Wer aus besonderem Anlass nur vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat dies der Gemeinde rechtzeitig, mindestens jedoch zwei Wochen vor Betriebsbeginn, unter Angabe seines Namens, Vornamens, seiner Anschrift, des Ortes und der Zeit des Betriebsbeginns sowie des besonderen Anlasses anzuzeigen. 2 Absatz 1 Satz 2 und 4 gilt entsprechend. 3 Ein besonderer Anlass im Sinne von Satz 1 liegt vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt. 4 Nicht anzeigepflichtig nach Satz 1 ist, wer für das anzuzeigende Gaststättengewerbe eine Reisegewerbekarte besitzt."

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Anzeigefrist zwei Wochen beträgt und bitten diese einzuhalten.
Es besteht nur noch eine Anzeigepflicht.
Besitzer einer Reisegewerbekarte für einen Imbiss oder ähnliches, sowie Inhaber einer Erlaubnis für ein stehendes Gaststättengewerbe müssen die vorübergehende Veranstaltung nicht anzeigen.

Das Formular für die Anzeige des vorübergehenden Gaststättengewerbes finden sie auf der Internetseite der Gemeinde Röderaue. Gern können sie das Formular auch persönlich im Bürgerbüro abholen.

Die Anzeige des vorübergehenden Gaststättengewerbes wird durch die Verwaltung an die Behörden der Bauaufsicht, Lebensmittelüberwachung, Immissionsschutz, Gesundheitsschutz, Jugendschutz, Finanzbehörde und Zollverwaltung übermittelt.
Diese Übermittlung befreit den Anzeigenden nicht von der Verpflichtung gegebenenfalls noch weitergehende Genehmigungen zu beantragen.

 



Baumfällgenehmigung - Fundbüro - Fundsachen - Gaststättenerlaubnis - Kleinfeuerwerkgenehmigung - Lagerfeuergenehmigung - Marktfestsetzung - Plakatierung - Reisegewerbekarte - Straßensondernutzung


Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes
Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes


Viele Vereine und Einrichtungen nutzen die Sommerzeit um öffentliche Veranstaltungen durchzuführen. Essen und Trinken gehört selbstverständlich bei diesen Veranstaltungen dazu.

Das Sächsische Gaststättengesetz regelt den Ausschank von Getränken und den Verkauf von Speisen bei diesen Veranstaltungen wie folgt:

Auszug aus SächsGastG:
„(2) 1 Wer aus besonderem Anlass nur vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat dies der Gemeinde rechtzeitig, mindestens jedoch zwei Wochen vor Betriebsbeginn, unter Angabe seines Namens, Vornamens, seiner Anschrift, des Ortes und der Zeit des Betriebsbeginns sowie des besonderen Anlasses anzuzeigen. 2 Absatz 1 Satz 2 und 4 gilt entsprechend. 3 Ein besonderer Anlass im Sinne von Satz 1 liegt vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt. 4 Nicht anzeigepflichtig nach Satz 1 ist, wer für das anzuzeigende Gaststättengewerbe eine Reisegewerbekarte besitzt."

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Anzeigefrist zwei Wochen beträgt und bitten diese einzuhalten.
Es besteht nur noch eine Anzeigepflicht.
Besitzer einer Reisegewerbekarte für einen Imbiss oder ähnliches, sowie Inhaber einer Erlaubnis für ein stehendes Gaststättengewerbe müssen die vorübergehende Veranstaltung nicht anzeigen.

Das Formular für die Anzeige des vorübergehenden Gaststättengewerbes finden Sie unter: www.roederaue/formular.

Gern können Sie das Formular auch persönlich im Bürgerbüro abholen.

Die Anzeige des vorübergehenden Gaststättengewerbes wird durch die Verwaltung an die Behörden der Bauaufsicht, Lebensmittelüberwachung, Immissionsschutz, Gesundheitsschutz, Jugendschutz, Finanzbehörde und Zollverwaltung übermittelt.
Diese Übermittlung befreit den Anzeigenden nicht von der Verpflichtung gegebenenfalls noch weitergehende Genehmigungen zu beantragen.

 

Ordnungsamt
Gemeinde Röderaue

Gaststättenerlaubnis


Gewerbeangelegenheiten
  • An-, Ab- Ummeldung von Gewerbetreibenden
  • Anträge und Erteilung von Gestattungen eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
  • Anträge  und Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
  • Anträge und Erteilung einer Marktfestsetzung
Gaststätte - Gaststättenerlaubnis - Gewerbeangelegenheiten - Marktfestsetzung - Reisegewerbekarte






Formular (1)
Anzeige eines vorübergehenden Gast..
Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes Viele Vereine und Einrichtungen nutzen die Sommerzeit um öffentliche Veranstaltungen durchzuführen. Essen und Trinken gehört selbstverständlich bei diesen Veranstaltungen dazu. Das Sächsische Gaststättengesetz regelt den Ausschank von Getränken und den Verkauf von Speisen bei diesen Veranstaltungen wie folgt: Auszug aus SächsGastG: „(2) 1 Wer aus besonderem Anlass nur vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat dies der Gemeinde rechtzeitig, mindestens jedoch zwei Wochen vor Betriebsbeginn, unter Angabe seines Namens, Vornamens, seiner Anschrift, des Ortes und der Zeit des Betriebsbeginns sowie des besonderen Anlasses anzuzeigen. 2 Absatz 1 Satz 2 und 4 gilt entsprechend. 3 Ein besonderer Anlass im Sinne von Satz 1 liegt vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt. 4 Nicht anzeigepflichtig nach Satz 1 ist, wer für das anzuzeigende Gaststättengewerbe eine Reisegewerbekarte besitzt.“ Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Anzeigefrist zwei Wochen beträgt und bitten diese einzuhalten. Es besteht nur noch eine Anzeigepflicht. Besitzer einer Reisegewerbekarte für einen Imbiss oder ähnliches, sowie Inhaber einer Erlaubnis für ein stehendes Gaststättengewerbe müssen die vorübergehende Veranstaltung nicht anzeigen. Das Formular für die Anzeige des vorübergehenden Gaststättengewerbes finden sie auf der Internetseite der Gemeinde Röderaue. Gern können sie das Formular auch persönlich im Bürgerbüro abholen. Die Anzeige des vorübergehenden Gaststättengewerbes wird durch die Verwaltung an die Behörden der Bauaufsicht, Lebensmittelüberwachung, Immissionsschutz, Gesundheitsschutz, Jugendschutz, Finanzbehörde und Zollverwaltung übermittelt. Diese Übermittlung befreit den Anzeigenden nicht von der Verpflichtung gegebenenfalls noch weitergehende Genehmigungen zu beantragen. Ordnungsamt Gemeinde Röderaue
Formular vorübergehendes Gaststättengewerbe 2 Abs. 2 SächsGastG.pdf (26 KB)






Pensionen/Gaststätten (4)
Restaurant Fährhaus01609 Koselitz
Wülknitzer Str. 41
035263/459922
Abendessen - Familienfeiern - Fisch - Gaststätte - Gaststätten - Getränke - Koselitz - Mittagstisch - Speisen - Vermietung - Weihnachten


Gaststätte "Waldhäusl"01609 Frauenhain
Moselbruchweg 11
035263/46856
Essen - Familienfeier - Feiern - Fleisch - Gastronomie - Gaststätte - Waldhäusl - Wild


Musik Pub Frauenhain01609 Frauenhain
Hauptstr. 68
035263/45095
Frauenhain - Gastronomie - Gaststätte - Musik Pub






Bekanntmachung (4)