FAQ (1)
Abriß eines Gebäudes
Ich möchte ein Gebäude abreißen, was ist zu tun?
Dazu können Sie sich in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Röderaue - Wülknitz informieren oder telefonisch unter der Rufnummer 66820 nachfragen.
Im § 61 - Sächsische Bauordnung (28.5.04) Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Mai 2014 ist angeführt, für welche Vorhaben keine Abbruchgenehmigung erforderlich ist.
Dazu können Sie sich in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Röderaue - Wülknitz informieren oder telefonisch unter der Rufnummer 66820 nachfragen.
Im § 61 - Sächsische Bauordnung (28.5.04) Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Mai 2014 ist angeführt, für welche Vorhaben keine Abbruchgenehmigung erforderlich ist.



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Abriß eines Gebäudes
Ich möchte ein Gebäude abreißen, was ist zu tun?
Dazu können Sie sich in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Röderaue - Wülknitz informieren oder telefonisch unter der Rufnummer 66820 nachfragen.
Im § 61 - Sächsische Bauordnung (28.5.04) Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Mai 2014 ist angeführt, für welche Vorhaben keine Abbruchgenehmigung erforderlich ist.
Dazu können Sie sich in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Röderaue - Wülknitz informieren oder telefonisch unter der Rufnummer 66820 nachfragen.
Im § 61 - Sächsische Bauordnung (28.5.04) Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Mai 2014 ist angeführt, für welche Vorhaben keine Abbruchgenehmigung erforderlich ist.

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