FAQ (1)
Personalausweisgebühren ab 01.01.2021
Gebührentabelle nach der Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) und nach dem Achten Sächsischen Kostenverzeichnis
Befreiungen für Minderjährige
Die erstmalige Einschaltung der eID-Funktion nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist gebührenfrei.
Weitere Informationen: www.personalausweisportal.de
Gebührentabelle nach der Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) und nach dem Achten Sächsischen Kostenverzeichnis
Amtshandlung | Gebühr |
Personalausweis | |
ab 24 Jahren | 37,00 EUR |
bis 24 Jahren | 22,80 EUR |
Beantragung außerhalb der behördlichen Dienstzeit | +13,00 EUR |
Beantragungbei unzuständiger Behörde |
+13,00 EUR |
Änderung der Anschrift | gebührenfrei |
Änderung der PIN bei Aushändigung des Personalausweises | gebührenfrei |
Nachträgliche Änderung der PIN | 6,00 EUR |
Nachträgliche Änderung der PIN außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder bei unzuständiger Behörde |
19,00 EUR |
Ausschalten der eID-Fkt. bei Aushändigung | gebührenfrei |
Nachträgliches Einschalten der eID-Fkt. | gebührenrei |
Sperrung der eID-Fkt. | gebührenfrei |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 EUR |
Gleichzeitige Beantragung eines Vorläufigen Personalausweises und eines Personalausweises |
38,80 EUR 32,80 EUR (bis 24 Jahre) |
Befreiungen für Minderjährige
Die erstmalige Einschaltung der eID-Funktion nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist gebührenfrei.
Weitere Informationen: www.personalausweisportal.de

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