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Verwaltung der Gemeinde Röderaue
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FAQ (2)
Ich möchte in eine Satzung der Gemeinde Röderaue bzw. Wülknitz Einsicht nehmen
Hier haben Sie die Möglichkeit im Sekretariat, Telefonnummer 035263/66811, der Gemeindeverwaltung Röderaue, Radener Straße 2 Einsicht zu nehmen oder es wird Ihnen einekostenpflichtige Kopie zugesandt.
Satzung - Sekretariat - Verwaltung - Verwaltungsgemeinschaft






Verein (2)
Kleingärtnerverein Pulsen e.V.
Kleingärten - Natur - Vereine - Verwaltung


Kleingartenverein Frauenhain
Kleingärten - Natur - Vereine - Verpachtung - Verwaltung






Mitarbeiter (5)

Herr Mischke
Leiter Finanzverwaltung
Finanzstatistiken - Haushalts- und Finanzplan - Haushaltsüberwachung - Jahresrechnung - Leiter Finanzverwaltung - Verwaltung des Geldvermögens und Schulden
035263/66823
035263/66815
E-Mail Adresse



Frau Herklotz
Hauptamts- und Bauamtsleiterin, Koordinierung der Verwaltungsaufgaben, Haushaltsüberwachung und Koordinierung, Leitung für Bürgerbüro, Bauverwaltung und Kämmerei
Hauptamtsleiter - Verwaltung - Verwaltungsgemeinschaft
035263/66812
035263/66815
E-Mail Adresse



Frau Knabe
Personalverwaltung - Vermietung
035263/66816
035263/66815
E-Mail Adresse










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Gewerbe
MD-NetdesignAm Bahnhof 4, Frauenhain
0351/32322280
Internet - Internetportal - MD-Netdesign - Webdesign






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Ortsteil Frauenhain
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Verschiebung des 38. Inselfest auf ..
Dorffest - Frauenhain - Inselfest - Musik - Party - Veranstaltung


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Aktuelles




Veranstaltung
10.03.2021Verschiebung 38. Inselfest auf 2022..
Insel - Insel Frauenhain - Inselfest - Veranstaltung - Veranstaltungen - Veranstaltungshinweise






Formular
Anzeige eines vorübergehenden Gast..
Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes Viele Vereine und Einrichtungen nutzen die Sommerzeit um öffentliche Veranstaltungen durchzuführen. Essen und Trinken gehört selbstverständlich bei diesen Veranstaltungen dazu. Das Sächsische Gaststättengesetz regelt den Ausschank von Getränken und den Verkauf von Speisen bei diesen Veranstaltungen wie folgt: Auszug aus SächsGastG: „(2) 1 Wer aus besonderem Anlass nur vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat dies der Gemeinde rechtzeitig, mindestens jedoch zwei Wochen vor Betriebsbeginn, unter Angabe seines Namens, Vornamens, seiner Anschrift, des Ortes und der Zeit des Betriebsbeginns sowie des besonderen Anlasses anzuzeigen. 2 Absatz 1 Satz 2 und 4 gilt entsprechend. 3 Ein besonderer Anlass im Sinne von Satz 1 liegt vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt. 4 Nicht anzeigepflichtig nach Satz 1 ist, wer für das anzuzeigende Gaststättengewerbe eine Reisegewerbekarte besitzt.“ Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Anzeigefrist zwei Wochen beträgt und bitten diese einzuhalten. Es besteht nur noch eine Anzeigepflicht. Besitzer einer Reisegewerbekarte für einen Imbiss oder ähnliches, sowie Inhaber einer Erlaubnis für ein stehendes Gaststättengewerbe müssen die vorübergehende Veranstaltung nicht anzeigen. Das Formular für die Anzeige des vorübergehenden Gaststättengewerbes finden sie auf der Internetseite der Gemeinde Röderaue. Gern können sie das Formular auch persönlich im Bürgerbüro abholen. Die Anzeige des vorübergehenden Gaststättengewerbes wird durch die Verwaltung an die Behörden der Bauaufsicht, Lebensmittelüberwachung, Immissionsschutz, Gesundheitsschutz, Jugendschutz, Finanzbehörde und Zollverwaltung übermittelt. Diese Übermittlung befreit den Anzeigenden nicht von der Verpflichtung gegebenenfalls noch weitergehende Genehmigungen zu beantragen. Ordnungsamt Gemeinde Röderaue
Formular vorübergehendes Gaststättengewerbe 2 Abs. 2 SächsGastG.pdf (26 KB)






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035263/43735
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