Aufgrund einer Ersatzbeschaffung, erfolgt der Verkauf wie in Augenschein genommen. Der Verkauf findet unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungen, Garantien, Rückgaberechten oder sonstiger Leistungen des/der Käufers/-in gegenüber der Verkäuferin statt.
Fahrzeugtypische Details sowie vorhandene Mängel entnehmen Sie bitte dem Gutachten.
Die Digitalfunkanlage wurde ausgebaut, die dafür notwendige Verkabelung bleibt im Fahrzeug. Mögliche Bohrungen von ausgebauten Geräten / Ausrüstungsgegenständen werden nicht verschlossen. Gleiches gilt für die Handlampen und sonstige ausgebauten feuerwehrtechnischen Utensilien.
Die Sondersignalanlage kann nur an Behörden mit Sicherheitsaufgabe oder autorisierte Händler veräußert werden, andernfalls sind das Martinshorn sowie das Blaulicht zu entfernen bzw. abzukleben oder abzudecken. Bitte informieren Sie sich vorher bei Ihrer Zulassungsstelle.
Das Fahrzeug kann nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch unter 035263/668-18) besichtigt oder in Augenschein genommen werden.
Es wird ein Mindestgebot von 5.000 € festgelegt. Das Fahrzeug wird gegen Höchstgebot veräußert.
Bitte richten Sie Ihr verbindliches Gebot schriftlich in einem verschlossenen Umschlag bis zum 30.10.2025 unter Angabe der Verkaufs-Nummer „TLF 16/25“ an:
Gemeinde Röderaue
z.Hd. Frau Oehmigen
Radener Str. 2
01609 Röderaue