Die Finanzverwaltung des Freistaates Sachsen ist zunehmend gefordert, eine steigende Aufgabenvielfalt, höhere Leistungsanforderungen, begrenzte Haushaltsmittel und insbesondere den Mangel an Personal miteinander zu vereinbaren. Vor diesem Hintergrund sind auch die sächsischen Finanzämter im Interesse der Sicherstellung ihrer Pflichtaufgaben gehalten, die verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen künftig unter Berücksichtigung von Prioritäten wirkungsorientiert einzusetzen.
Ein wesentlicher Beitrag zur effizienteren Erfüllung der Pflichtaufgaben, zu denen insbesondere die Bearbeitung der Steuererklärungen der Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen zählt, wird durch die zunehmende Digitalisierung der Finanzverwaltung geleistet.
Hierzu steht den Bürgerinnen und Bürgern das 24-Stunden-Serviceportal der Steuerverwaltung „Mein ELSTER“ (www.elster.de) mit allen Möglichkeiten rund um die Erstellung und Übermittlung der Steuererklärung zur Verfügung. ELSTER bietet einen schnellen, sicheren und papierlosen Zugang zu den sächsischen Finanzämtern. Die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger in Sachsen nutzt bereits die Möglichkeit, die Steuererklärungen per ELSTER abzugeben. Dies belegt eine Quote von mehr als 78 %!
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung und zur weiteren Modernisierung der Verwaltung soll ab dem Jahr 2027 die Auslieferung der Steuererklärungsvordrucke an die Städte und Gemeinden eingestellt werden.
Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung weiterhin in Papier abgeben möchten, erhalten die erforderlichen Vordrucke in den sächsischen Finanzämtern oder können diese im Internet unter www.formulare-bfinv.de abrufen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf sämtliche Steuererklärungen über das Portal „Mein ELSTER“ zuzugreifen und diese digital zu bearbeiten.