Öffentlicher Hinweis - Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe

Dem Landratsamt Meißen liegt ein Kaufvertrag über die Veräußerung der nachstehenden Grundstücke zur Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz vor. Leistungsfähige landwirtschaftliche Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert wären, wird Gelegenheit gegeben, dem Landratsamt Meißen, Kreisentwicklungsamt, Sachgebiet Forst und Landwirtschaft bis zum 17.11.2025 ihr Erwerbsinteresse schriftlich zu bekunden.


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