Fragen und Antworten nach Themen
Hier finden Sie eine Übersicht zu häufigen Fragen und den dazugehörigen Antworten. Die Ansicht ist nach Themen sortiert.
Es kann durchaus vorkommen, dass Fragen / Antworten doppelt erscheinen. Sollten Sie keine Antwort finden, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter jederzeit telefonisch oder per e-mail zur Verfügung. Für persönliche Gespräche nutzen Sie bitte unsere Sprechzeiten.
zur Verwaltung



Bauamt
Bodenrichtwerte
Ich möchte Auskunft über Bodenrichtwerte erhalten, wo kann ich mich hinwenden?

Über die Homepage des Landkreises Meißen:
http://cardomap.idu.de/lramei/%28S%28fj5qkimeeipog3llsostz4hu%29%29/LRAMEI.aspx


Flurstücke
Ich möchte Auskünfte über Flurstücke erhalten, wo kann ich mich hinwenden?

Dazu können Sie sich an die Bauverwaltung der Verwaltungsgemeindschaft Röderaue - Wülknitz wenden oder telefonisch unter der Rufnummer 66820 nachfragen. Lagepläne im Maßstab 1:2000 und 1:5000 können in der Gemeinde Röderaue während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Grundbuchauszüge erhalten Sie beim Amtsgericht Riesa, Grundbuchamt, Lauchhammer Str. 10, 01591 Riesa zu folgenden Öffnungszeiten:

Mo,Mi,Do  
09.00 - 12.00 Uhr und
  13.00 - 15.30 Uhr
Die 09.00 - 12.00 Uhr und
  13.00 - 17.30 Uhr
Fr.  
09.00 - 12.00 Uhr

Für Bauanträge sind amtliche Lagepläne erforderlich, welche nicht älter als 1 Jahr sein dürfen. Diese erhalten Sie beim LRA Meißen, Kreisvermessungsamt, Außenstelle Großenhain, Remonteplatz 7 zu folgenden Geschäftszeiten:

Montag: 07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag: 07.30 Uhr - 12.00 Uhr und
  14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag:
07.30 Uhr - 12.00 Uhr und
  14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:   07.30 Uhr - 12.00 Uhr



Grundstücke der Gemeinde Röderaue
Ich möchte bauen und suche ein Grundstück?

Bauwillige haben in der Gemeinde Röderaue die Möglichkeit zwischen  dem Wohngebiet Frauenhain Nord oder dem Wohngebiet "Am Sportplatz-Ost" im OT Koselitz zu wählen.
Für diese Baugebiete liegen genehmigte Bebauungspläne vor. Die Grundstücke sind sofort bebaubar.
Haben Sie noch weitere Fragen, dann vereinbaren Sie einen Termin bei Frau Wende, Tel. 66816.



Mieten einer Wohnung
Ich suche eine Wohnung, wo erhalte ich Auskunft?

In der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Röderaue - Wülknitz oder unter der Tel.-Nr. 66819 können Sie bei Herr Rendler Auskunft erhalten, ob gemeindeeigene Wohnungen zur Verfügung stehen.



Abriß eines Gebäudes
Ich möchte ein Gebäude abreißen, was ist zu tun?

Dazu können Sie sich in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Röderaue - Wülknitz informieren oder telefonisch unter der Rufnummer 66820 nachfragen.
Im § 61 - Sächsische Bauordnung (28.5.04) Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Mai 2014 ist angeführt, für welche Vorhaben keine Abbruchgenehmigung erforderlich ist.


Bauen auf eigenem Grundstück
Ich möchte auf meinem Grundstück bauen, was ist genehmigungspflichtig und was ist genehmigungsfrei?

Dazu können Sie sich zu den Öffnungszeiten in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Röderaue - Wülknitz informieren oder telefonisch unter der Rufnummer 66820 nachfragen.
Die Sächsische Bauordnung vom 28. Mai 2004 kann im Bauamt eingesehen werden.
 
Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben sind Bauanträge erforderlich.
Die Anträge sind an das Landratsamt Meißen, Kreisbauamt in 3-facher Ausfertigung einzureichen. Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Röderaue - Wülknitz.


Bebaute Grundstücke
Ich suche ein bebautes Grundstück in der Gemeinde Röderaue bzw. der Gemeinde Wülknitz

Sie können sich in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Röderaue - Wülknitz erfragen, ob Grundstücke zum Verkauf gemeldet sind.


Bebauungspläne/Flächennutzungsplan
Ich möchte Einsicht nehmen in Bebauungspläne oder in den Flächennutzungsplan der Gemeinde Röderaue bzw. Gemeinde Wülknitz

In die Bebauungspläne und in den Flächennutzungsplan der Gemeinde Röderaue bzw. Gemeinde Wülknitz können während der Dienstzeiten in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Röderaue - Wülknitz Einsicht genommen werden.




Bürgerbüro
Ich möchte an einer Seniorenveranstaltung der Gemeinde Röderaue teilnehmen.
Dazu können Sie sich telefonisch unter der Telefonnummer 035263/34850 anmelden. Für bestimmte Veranstaltungen liegt im Bürgerbüro eine Teilnehmerliste aus.


Leistungspalette des Bürgerbüros
Das Bürgerbüro hält eine umfangreiche Leistungspalette für Sie bereit:

Antragsausgabe und - annahme:
  • Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiuung
  • Wohngeld und Lastenzuschuss
  • Anträge der Nutzung öffentlicher Räume und Flächen (z.B. Feuerwehrräume, Insel, Säle)
Abfallbeseitigung:
  • Ausgabe von "Gelben Säcken"
  • Verkauf von Restmüllsäcken "Rote Säcke"
Beschwerden:
  • Annahme, Weiterleitung und Erledigung
Bürgerberatung und - information:
  • Hilfe beim Ausfüllen von Formularen
  • Beratung über zuständige Fachämter
Gebührenzahlung:
  • Bargeldlose Bezahlung wird angeboten
  • alle Gebühreneinzahlungen sind möglich
Hunde:
  • An- und Abmeldung
Sozialberatung:
  • Beratung bei sozialen Problemen und Informationen über Hilfsangebote
  • Vermittlung von Kontakten zu spezialisierten Beratungsstellen
Schwerbehindertenangelegenheiten:
  • Schwerbehindertenausweise: Anträge, Ausgabe, Verlängerung
Tourist-Information:
  • Broschüren, Faltblätter
  • Auskünfte
  • Verkauf von Souvenirs
Veranstaltungshinweise:
  • Kultur, Sport, Vereine, Seniorenveranstaltung


Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes
Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes


Viele Vereine und Einrichtungen nutzen die Sommerzeit um öffentliche Veranstaltungen durchzuführen. Essen und Trinken gehört selbstverständlich bei diesen Veranstaltungen dazu.

Das Sächsische Gaststättengesetz regelt den Ausschank von Getränken und den Verkauf von Speisen bei diesen Veranstaltungen wie folgt:

Auszug aus SächsGastG:
„(2) 1 Wer aus besonderem Anlass nur vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat dies der Gemeinde rechtzeitig, mindestens jedoch zwei Wochen vor Betriebsbeginn, unter Angabe seines Namens, Vornamens, seiner Anschrift, des Ortes und der Zeit des Betriebsbeginns sowie des besonderen Anlasses anzuzeigen. 2 Absatz 1 Satz 2 und 4 gilt entsprechend. 3 Ein besonderer Anlass im Sinne von Satz 1 liegt vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt. 4 Nicht anzeigepflichtig nach Satz 1 ist, wer für das anzuzeigende Gaststättengewerbe eine Reisegewerbekarte besitzt."

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Anzeigefrist zwei Wochen beträgt und bitten diese einzuhalten.
Es besteht nur noch eine Anzeigepflicht.
Besitzer einer Reisegewerbekarte für einen Imbiss oder ähnliches, sowie Inhaber einer Erlaubnis für ein stehendes Gaststättengewerbe müssen die vorübergehende Veranstaltung nicht anzeigen.

Das Formular für die Anzeige des vorübergehenden Gaststättengewerbes finden Sie unter: www.roederaue/formular.

Gern können Sie das Formular auch persönlich im Bürgerbüro abholen.

Die Anzeige des vorübergehenden Gaststättengewerbes wird durch die Verwaltung an die Behörden der Bauaufsicht, Lebensmittelüberwachung, Immissionsschutz, Gesundheitsschutz, Jugendschutz, Finanzbehörde und Zollverwaltung übermittelt.
Diese Übermittlung befreit den Anzeigenden nicht von der Verpflichtung gegebenenfalls noch weitergehende Genehmigungen zu beantragen.

 

Ordnungsamt
Gemeinde Röderaue



Gewerbeangelegenheiten
  • An-, Ab- Ummeldung von Gewerbetreibenden
  • Anträge und Erteilung von Gestattungen eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
  • Anträge  und Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
  • Anträge und Erteilung einer Marktfestsetzung




Meldeamt
Welche Gebühren fallen bei Beglaubigungen von Dokumenten an?
Bei Beglaubigungen von Dokumenten werden Gebühren in Höhe von 10,00 EUR pro Siegel erhoben.


Welche Gebühren gemäß EMÄ Gebühren 10.SächsKVZ.doc
Die Gebührenübersicht finden Sie in der PDF.

EMAGeb..pdf (788 KB)


Welche Kosten fallen für die Ausstellung von Dokumenten an?
Reisepass - ePass
Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
-> 37,50 EUR

Personen, die das 24. Lebensjahr  vollendet haben
-> 59,50 EUR

Express
Personen, die das 24. Lebensjahr  nicht vollendet haben
-> 69,50 EUR

Personen, die das 24. Lebensjahr  vollendet haben
-> 91,50 EUR

Kinderreisepass
-> 13,00 EUR Verlängerung -> 6,00 EUR nur noch 1 Jahr gültig, können mehrmals um jeweils 1 Jahr verlängert werden

Führungszeugnis
-> 13,00 EUR

Meldebescheinigung
-> 8,20 EUR

Gewerbezentralregister - Antrag auf Auskunft
-> 13,00 EUR


Welche Unterlagen werden bei Beantragung von Dokumenten benötigt?
Personalausweis
  • alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
  • Lichtbild (biometrisches Passbild)

Reispass
  • ePass - alter Reisepass, Kinderreisepass
  • Kinderausweis, Personalausweis oder Geburtsurkunde
  • Lichtbild (biometrisches Passbild)

Führungszeugnis
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben zum Verwendungszweck
  • bei Vorlage bei einer Behörde wird die genaue Anschrift der Behörde benötigt


Widerspruchsrecht des Bürgers zur Veröffentlichung seiner Daten
Nach § 33 Abs. 2 des Sächsischen Meldegesetzes darf die Meldebehörde Namen, Doktorgrad, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen und an Presse, Rundfunk oder andere Medien zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln.
Altersjubilare sind Einwohner, die den 70. oder einen späteren Geburtstag begehen. Ehejubilare sind Einwohner, die die Goldene Hochzeit oder ein späteres Ehejubiläum begehen. Der Betroffene kann der Auskunftserteilung, der Veröffentlichung oder der Übermittlung seiner Daten laut § 33 Abs. 4 des Sächsischen Meldegesetzes widersprechen. Auf das Widerspruchsrecht hat die Meldebehörde mindestens einmal jährlich durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.
Der Widerspruch ist beim Meldeamt der Gemeindeverwaltung Röderaue, Radener Str. 2, 01609 Röderaue, einzulegen.


Ist Ihr Personalausweis bzw. Reisepass noch gültig? Hätten Sie daran gedacht?
Schauen Sie sich doch bitte mal genauer Ihren Bundespersonalausweis bzw. Reisepass an. Da eine Vielzahl von Personalausweisen ausgegeben wurden, werden diese ihre Gültigkeit verlieren. Man sollte rechtzeitig prüfen, ob ein neues Personaldokument bei der zuständigen Meldebehörde beantragt werden muss. Neue Personaldokumente können in der Gemeinde Röderaue, Bürgerbüro, Radener Str. 2, beantragt werden.

Für die Beantragung von PA bzw. RP sind folgende Unterlagen erforderlich:

- 1 biometrisches Foto

- bei Erstbeantragung Vorlage der Geburtsurkunde

- alter PA bzw. RP

- persönliches Erscheinen im Bürgerbüro

- ab 02.08.2021 sind verpflichtend 2 Fingerabdrücke im Chip des Personalausweises zu erfassen

 

Nähere Informationen erhalten sie auf der Hompage der Gemeinde Röderaue.

 

Wichtig: Stellen wir fest, dass der Personalausweis über ¼ Jahr in der Gültigkeit überschritten ist, so ist dies eine Ordnungswidrigkeit und wird geahndet. Sollten Sie jedoch im Besitz eines gültigen Dokumentes (Reisepasses) sein, entfällt die Ordnungsgebühr.

 

Sollten Sie Anfragen zur Beantragung von Personaldokumenten haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder persönlich an das Bürgerbüro Röderaue.



Muss ich bei Antragstellung eines Personalausweise oder Reisepasses persönlich erscheinen?
Ja, da eine Unterschrift erforderlich ist


Personalausweisgebühren ab 01.01.2021

Gebührentabelle nach der Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) und nach dem Achten Sächsischen Kostenverzeichnis

Amtshandlung Gebühr
Personalausweis  
ab 24 Jahren 37,00 EUR
bis 24 Jahren 22,80 EUR
   
Beantragung außerhalb der behördlichen Dienstzeit +13,00 EUR
Beantragungbei unzuständiger Behörde
+13,00 EUR
Änderung der Anschrift gebührenfrei
Änderung der PIN bei Aushändigung des Personalausweises gebührenfrei
Nachträgliche Änderung der PIN 6,00 EUR
Nachträgliche Änderung der PIN außerhalb der behördlichen Dienstzeit
oder bei unzuständiger Behörde
19,00 EUR
Ausschalten der eID-Fkt. bei Aushändigung gebührenfrei
Nachträgliches Einschalten der eID-Fkt. gebührenrei
Sperrung der eID-Fkt. gebührenfrei
   
Vorläufiger Personalausweis 10,00 EUR
Gleichzeitige Beantragung eines Vorläufigen Personalausweises
und eines Personalausweises
38,80 EUR
32,80 EUR (bis 24 Jahre)

Befreiungen für Minderjährige
Die erstmalige Einschaltung der eID-Funktion nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist gebührenfrei.

Weitere Informationen: www.personalausweisportal.de


Wann ist eine Abmeldung erforderlich?
Eine Abmeldung ist erforderlich bei: - Umzug ins Ausland - von der Nebenwohnung zur Hauptwohnung - Umzug ohne gesetzlichen Wohnsitz


Was ändert sich bei der elektronischen Lohnsteuerkarte?

Anfragen zu Lohnsteuerkarten nur noch über das Finanzamt Meißen.

 







Ordnungsamt
Leistungsangebot des Ordnungsamt


Brandschutz:
  • Ausstellung von Lagerfeuergenehmigungen
  • Ausstellung von Kleinfeuerwerkgenehmigungen
Ordnung und Sicherheit:
  • Anträge auf Baumfällgenehmigung
  • Anträge auf Straßensondernutzung / Plakatierung
  • Genehmigungen für Veranstaltungen nach BImSchg/Lärm
Fundbüro:
  • Annahme und Ausgabe von Fundsachen
  • Ausstellen von Bescheinigungen für die Versicherung
Gewerbe:
  • Anzeige eines vorübergehenden Geststättengewerbes
Viele Vereine und Einrichtungen nutzen die Sommerzeit um öffentliche Veranstaltungen durchzuführen. Essen und Trinken gehört selbstverständlich bei diesen Veranstaltungen dazu.

Das Sächsische Gaststättengesetz regelt den Ausschank von Getränken und den Verkauf von Speisen bei diesen Veranstaltungen wie folgt:

Auszug aus SächsGastG:
„(2) 1 Wer aus besonderem Anlass nur vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat dies der Gemeinde rechtzeitig, mindestens jedoch zwei Wochen vor Betriebsbeginn, unter Angabe seines Namens, Vornamens, seiner Anschrift, des Ortes und der Zeit des Betriebsbeginns sowie des besonderen Anlasses anzuzeigen. 2 Absatz 1 Satz 2 und 4 gilt entsprechend. 3 Ein besonderer Anlass im Sinne von Satz 1 liegt vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt. 4 Nicht anzeigepflichtig nach Satz 1 ist, wer für das anzuzeigende Gaststättengewerbe eine Reisegewerbekarte besitzt."

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Anzeigefrist zwei Wochen beträgt und bitten diese einzuhalten.
Es besteht nur noch eine Anzeigepflicht.
Besitzer einer Reisegewerbekarte für einen Imbiss oder ähnliches, sowie Inhaber einer Erlaubnis für ein stehendes Gaststättengewerbe müssen die vorübergehende Veranstaltung nicht anzeigen.

Das Formular für die Anzeige des vorübergehenden Gaststättengewerbes finden sie auf der Internetseite der Gemeinde Röderaue. Gern können sie das Formular auch persönlich im Bürgerbüro abholen.

Die Anzeige des vorübergehenden Gaststättengewerbes wird durch die Verwaltung an die Behörden der Bauaufsicht, Lebensmittelüberwachung, Immissionsschutz, Gesundheitsschutz, Jugendschutz, Finanzbehörde und Zollverwaltung übermittelt.
Diese Übermittlung befreit den Anzeigenden nicht von der Verpflichtung gegebenenfalls noch weitergehende Genehmigungen zu beantragen.

 







Sekretariat
Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Röderaue bzw. Gemeinde Wülknitz
Vereine und Bürger haben die Möglichkeit, Informationen- die von allgemeinem Interesse sind - auf der Homepage der Gemeinden zu veröffentlichen.

Dazu melden Sie sich bitte im Sekretariat bzw. telefonisch Tel-Nr. 66811 oder per E-Mail:info@roederaue.de


Ich möchte ein Problem mit dem Bürgermeister oder der Hauptamtsleiterin klären
Dazu können Sie einen Termin nach Ihren Wünschen vereinbaren unter Angabe der Sachlage, damit sich der Bürgermeister oder die Hauptamtsleiterin auf Ihren Termin vorbereiten kann.


Ich möchte in eine Satzung der Gemeinde Röderaue bzw. Wülknitz Einsicht nehmen
Hier haben Sie die Möglichkeit im Sekretariat, Telefonnummer 035263/66811, der Gemeindeverwaltung Röderaue, Radener Straße 2 Einsicht zu nehmen oder es wird Ihnen einekostenpflichtige Kopie zugesandt.